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QV mündlich

Die Kandidatin/der Kandidat erstellt als Grundlage für die Prüfungsexpertinnen/Prüfungsexperten (PEX) während der Arbeitszeit einen Praxisbericht. Dieser Praxisbericht gibt Einsicht in die praktische Ausbildung der Praktikantinnen/Praktikanten.

Die Praktikantinnen/Praktikanten müssen den Praxisbericht digital mit rALS bis spätestens am 31. März des Prüfungsjahrs einreichen. Das Ausbildungsprogramm / der Rotationsplan wird als Anhang mit dem Praxisbericht via rALS elektronisch eingereicht. Mit dem Signieren durch den/die Berufsbildner/in wird der Praxisbericht für den zuständigen Prüfungsexperten freigegeben. Der Praxisbericht kann nun nicht mehr verändert werden. Der Praxisbericht und das Ausbildungsprogramm müssen der Geschäftsstelle Aargau nicht mehr in Papierform zugestellt werden.

Die mündliche Prüfung ist als individuelle Prüfung angesetzt und nimmt Bezug auf die praktische Ausbildung der Praktikantinnen/Praktikanten im Ausbildungsbetrieb. Die mündliche Prüfung wird in Form von zwei realen Gesprächssituationen zwischen den Kandidatinnen/Kandidaten und einer Kundin/einem Kunden oder einer anderen Anspruchsperson geführt.

Musterpraxisbericht Volksschule
Musterpraxisbericht Bevölkerungsschutz